Kindergartengeschäftsführung
In der Erzdiözese Freiburg wird die Kindergartenträgerschaft nach wie vor durch die Kirchengemeinden wahrgenommen. Die Geschäftsführung eines Kindergartens erfordert viel Einsatz und Kompetenz.
Neben der Wahrnehmung der Verantwortung durch den Stiftungsrat, das für Dienstgeber- und Verwaltungsaufgaben zuständige Organ der Kirchengemeinde, besteht seit vielen Jahren bereits die Möglichkeit, einen Kindergartenbeauftragten zu bestellen. Kindergartenbeauftragte übernehmen für einen bestimmten Teil der Aufgaben die abschließende Verantwortung und entscheiden abschließend für den Stiftungsrat.
Ohne diese engagierten Gemeindemitglieder, die ehrenamtlich oder auf Honorarbasis die Geschäfte führen, könnten die Kirchengemeinden die Kinderbetreuung nicht in der vorhandenen hohen Qualität gewährleisten.
Mit Blick auf die Bedeutung und große Verantwortung der Kindergartenbeauftragten bietet das Erzbischöfliche Ordinariat jährlich eine zweitägige umfassende Schulung für diesen Personenkreis an. Für Anmeldungen oder Rückfragen steht Ihnen Frau Metzger im Erzbischöflichen Ordinariat gern zur Verfügung:

| Cäcilia Metzger
Telefon: 0761 / 2188-383
Telefax: 0761 / 2188-76-383
caecilia.metzger@ordinariat-freiburg.de
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Zum Beginn des Kindergartenjahres 2009/10 besteht für die Kirchengemeinden als weitere Möglichkeit zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den Kindergarten die Übertragung der Kindergartengeschäftsführung auf die Verrechnungsstellen für Kath. Kirchengemeinden / Geschäftsstellen der großen Gesamtkirchengemeinden. Damit haben wir in der Erzdiözese Freiburg eine dritte Möglichkeit für die Wahrnehmung der Kindergartengeschäftsführung neben dem Stiftungsrat selbst und dem Kindergartenbeauftragten.
Mit der Entscheidung für die Geschäftsführung wird – bei fortbestehender Trägerschaft bei der Kirchengemeinde – die abschließende Verantwortlichkeit auf die Verrechnungsstellen / Geschäftsstellen der großen Gesamtkirchengemeinden übertragen. Einige Kernbereiche der Trägerschaft, wie z.B. die pastorale Einbindung des Kindergartens oder die Entscheidung über die Einstellung einer Kindergartenleiterin, liegen nach wie vor unmittelbar bei der Kirchengemeinde. Die anderen Bereiche, wie z.B. die Personalauswahl, die Entscheidung über die Einstellung von Personal unterhalb der Kindergartenleitung, werden hingegen abschließend durch die Kindergartengeschäftsführung verantwortet.