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Rechtsgrundlagen


Nach Can. 1276 CIC (Codex Juris Canonici) hat der Ordinarius (= Ortsbischof)die Vermögensverwaltung der ihm unterstellten öffentlichen juristischen Personen zu überwachen und durch Erlass besonderer Instruktionen für die Regelung der gesamten kirchlichen Vermögensverwaltung zu sorgen. Neben der durch die Verwaltung des Erzb. Ordinariats wahrgenommenen Fach- und Rechtsaufsicht ist die Revision das andere Instrument des Ordinarius, die Aufsicht über ordnungsgemäße Vermögensverwaltung wahr zu nehmen.

 

Die Anerkennung von Verbänden als kirchlich wird in der Regel neben Anforderungen an die inhaltliche Tätigkeit davon abhängig gemacht, dass sie sich der bischöflichen Vermögensaufsicht unterwerfen.

 

Durch Erzbischöfliche Verordnung vom 10.02.1998 wurde die Stabsstelle Revision mit Wirkung ab 01.03.1998 durch Vereinigung des zuvor bei der Finanzabteilung angesiedelten Stabsstelle Innenrevision mit dem Sachgebiet Ortsrevision errichtet.

 

Die Stabsstelle Revision ist unmittelbar dem Generalvikar unterstellt und diesem verantwortlich. Sie ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des kirchlichen und staatlichen Rechts unabhängig.

 

Die Stabsstelle Revision ist zuständig für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sämtlicher diözesaner Dienststellen und Einrichtungen, der Kirchengemeinden und aller anderen kirchlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die der Vermögensaufsicht des Ordinarius unterstehen sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die vom Erzbistum mittelbar oder unmittelbar Zuwendungen erhalten oder Vermögensgegenstände der Kirche verwalten.

 

Leitung, Prüferinnen und Prüfer der Stabsstelle Revision dürfen nicht Leitungsorganen von Einrichtungen angehören, die der Prüfungszuständigkeit der Stabsstelle Revision unterliegen.

Schoferstr. 2 79098 Freiburg Tel. 07 61 - 2188 -0 Fax 07 61 - 21 88 -505