Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger
Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger
– Ernennung einer externen Ansprechperson
Die Deutschen Bischöfe haben zum 1. September 2010 die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz neu gefasst.
Auf der Basis dieser Fassung hat Erzbischof Dr. Zollitsch zum 1. Januar 2011 Frau Rechtsanwältin Dr. Angelika Musella zur externen Ansprechperson ernannt. Frau Dr. Musella wird Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs oder sexuell konnotierter Übergriffe und andere Formen der Gewaltanwendung durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst prüfen und klären. Frau Dr. Musella arbeitet auf der Basis der im Amtsblatt Nr. 25 vom 17. September 2010 veröffentlichten Leitlinien. Ihr Einsatz dient in erster Linie dem Schutz der Menschen, die sich dem kirchlichen Handeln in Seelsorge und Verwaltung anvertrauen.
Frau Dr. Musella ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Frau Rechtsanwältin
Dr. Angelika Musella
Günterstalstr. 49, 79102 Freiburg
www.musella-collegen.de
E-Mail: a.musella@musella-collegen.de
Tel.: (07 61) 7 03 98 - 0, Fax: (07 61) 7 03 98 – 10
Frau Dr. Musella steht den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Erzbischöflichen Ordinariat, in der Seelsorge und in der Verwaltung der Erzdiözese auch beratend zur Verfügung. Innerhalb des Erzbischöflichen Ordinariats beraten auch weiter die Domkapitulare Dr. Kohl und Dr. Maier sowie Frau Oberrechtsdirektorin Dr. Rapp und Herr Rechtsdirektor Wilde.
Amtsblatt vom 11. Januar 2011 Nr. 1, S. 7

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