Unsere Tätigkeit
Wir prüfen die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere, ob Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt und die Haushaltsrechnung und der Vermögensnachweis ordnungsgemäß aufgestellt ist, ob der Haushaltsplan und die haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden, ob die Beschlüsse der Entscheidungsgremien rechtmäßig zustande gekommen sind und vollzogen wurden, ob das geltende Recht beachtet und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde. Wesentliches Element unserer Tätigkeit ist, dass wir im Falle von Beanstandungen es nicht bei diesen belassen, sondern den geprüften Einrichtungen Empfehlungen geben, wie es künftig besser/richtig gemacht werden kann.
Wir werden entweder auf Grund eines Auftrags des Generalvikars oder auf Grund eigenen Entschlusses tätig. Zeitpunkt und Art der Prüfung sowie die Prüfungsmethoden und den Prüfungsumfang legen wir nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
Im Bereich der Kirchengemeinden findet sich ebenso wie im Bistumsbereich (überwiegend) das auf dem öffentlichen Haushaltsrecht beruhende kameralistische Buchungssystem. Teilweise wird auch im Bistumsbereich, z. B. bei Bildungshäusern, sowie insgesamt im Caritas-Bereich die kaufmännische Buchführung angewendet. Die Größe der zu prüfenden Einrichtungen reicht von kleinsten Kirchengemeinden und kleinsten diözesanen Dienststellen mit ein bis drei Mitarbeitern bis hin zu Einrichtungen im Caritasbereich, die aufgrund der Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme kleineren mittelständischen Industrieunternehmen gleichstehen und die aufgrund ihrer vielfältigen Betätigungsfelder eine sehr komplexe Buchführungs- und Jahresabschlusssystematik besitzen.
Der Prüfungsbereich Bistums- und Caritasrevision ist im Bistumsbereich zuständig für rund 400 Einrichtungen; der Bistumshaushalt wird in zweijährigem Rhythmus, sonstige große Einrichtungen (Pensionsfonde, Pfarrpfründestiftung, Kath. Akademie) in ein- oder zweijährigem Rhythmus geprüft. Im Caritasbereich sind 28 Ortscaritasverbände, 9 Fachverbände und rund 350 weitere Einrichtungen (Jugend-, Alten-, Behindertenhilfe, Sozialstationen u.a.) zu prüfen. Im Auftrag des Verbands der Diözesen Deutschlands prüfen wir jährlich die Verwendungsnachweise von 11 überdiözesanen Einrichtungen.
Die Zuständigkeit des Prüfungsbereichs Kirchengemeinde- und Verrechnungsstellenrevision umfasst rund 1100 Kirchengemeinden, 1000 Kindertagesstätten mit eigener Rechnungsführung, 18 Verrechnungsstellen und die Geschäftsstellen von 5 großen Gesamtkirchengemeinden. Die Verrechnungsstellen werden in zweijährigem Turnus geprüft.