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Gremien

Kirchensteuervertretung

Die Kirchensteuervertretung berät und beschließt den Haushalt der Erzdiözese. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, von denen sieben Geistliche und 26 Laien gewählt sind. Außerdem gehören ihr der Generalvikar, ein vom Erzbischof bestellter Vertreter des Erzbischöflichen Ordinariates, drei vom Erzbischof berufene Mitglieder sowie zwei aus der Mitte des Diözesanpastoralrates gewählte Mitglieder an. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.


Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg bei ihrer Sitzung am 14./15. Dezember 2007

 

Durch die Einsicht in die regelmäßig veröffentlichten Haushaltspläne besteht für alle interessierten Gläubigen die Möglichkeit, sich eingehend sowohl über den Umfang als auch über die Verwendung der Kirchensteuermittel zu informieren. Die Mitarbeit im Gremium der Kirchensteuervertretung ermöglicht ein darüber hinausgehendes Enga-gement. Gerade in Zeiten knapper gewordener Mittel ist die Diskussion und Klärung der aktuellen Fragen aus unterschiedlichen Blickwinkeln wichtig und hilfreich für den Weg in die Zukunft.

Kirchensteuerausschuss

Für die Dauer ihrer Amtszeit wählt die Kirchensteuervertretung aus ihren Reihen neun Mitglieder für den Kirchensteuerausschuss, dazu kommen der Generalvikar und der bereits für die Kirchensteuervertretung bestellte Vertreter des Erzb. Ordinariates.


Kirchensteuerausschuss bei seiner Sitzung am 12. November 2007

 

Dieses Gremium hat die Aufgabe, die Beratung des Haushaltsplans intensiv vorzube-reiten; eine Reihe wichtiger grundlegender Entscheidungen wird dort vorbereitet.

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, von denen drei von der Kirchensteuervertretung aus ihrer Mitte gewählt und zwei durch den Erzbischof berufen werden. Die Amtszeit dauert analog zu Kirchensteuervertretung und -ausschuss sechs Jahre.

Während der Kirchensteuerausschuss den Haushalt der nächsten Jahre vorbereitend in den Blick nimmt,  besteht die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses darin, die abgeschlossene und von der Revision geprüfte Jahresrechnung entgegen zu nehmen. Der Ausschuss nimmt also Prüfungs-, Aufsichts- und Beratungsfunktionen wahr; schließlich erstellt das Gremium einen Bericht an die Kirchensteuervertretung, auf dessen Basis diese dann über die Jahresrechnung beschließt.

 

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