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Missio canonica oder Vocatio für Sonderschulen

Evang.Oberkirchenrat Karlsruhe

Erzbischöfl. Ordinariat Freiburg

Evang.Oberkirchenrat Stuttgart

Bischöfl. Ordinariat Rottenburg

 

 

 

 

Informationen

zum Erwerb der fachlichen Voraussetzungen

für die Erteilung der Fächer

evangelische / katholische Religionsunterricht

 

 

 

Die beiden evangelischen Landeskirchen und die beiden katholischen Diözesen in Baden-Württemberg nehmen ihre Mitverantwortung für Bildung und Erziehung der jungen Generation besonders durch den Religionsunterricht an den Schulen wahr. Zur Erteilung von evangelischem bzw. katholischem Religionsunterricht bedarf es der jeweiligen kirchlichen Bevollmächtigung, d.h. der Vocatio durch die evangelische bzw. der Missio canonica durch die katholische Kirche.

 

Die fachlichen Voraussetzungen für die Erteilung von Katholischer Religion und Evangelischer Religion an Sonderschulen können über folgende Wege erworben werden:

 

 

Theologie/Religionspädagogik als Hauptfach

  • 35 Semesterwochenstunden mit Schwerpunkt Hauptschule und 23 Semesterwochenstunden mit Schwerpunkt Grundschule jeweils im Fundamentum und Hauptstudium des ersten Studienabschnitts (Leistungsnachweise und Prüfungen nach Anlage 1 der GHPO I 2003, schulpraktische Studien nach Anlage 3 zu § 14 der SPO I 2003)

 

Theologie/Religionspädagogik als zweites Fach

 

  • 12 Semesterwochenstunden (Module 1 und 2) im Fundamentum und Hauptstudium des ersten Studienabschnitts (Leistungsnachweise und Prüfung nach § 16 und Anlage 1 der GHPO I 2003)

 

  • 8 Semesterwochenstunden aus dem Wahlpflichtbereich "Religiöse Erziehung in der Sonderschule" oder aus dem Grundfragenstudium "Grundzüge religiöser Erfahrung und Lebensorientierung" im zweiten Studienabschnitt, Religionsunterricht im Rahmen des Tagespraktikums (akademische Teilprüfung nach § 6 Abs. 2 der SPO I 2003)

 

 

  • Während der Ausbildung im Seminar sind die angebotenen Veranstaltungen zu Themen des Religionsunterrichts an Sonderschulen zu besuchen.

 

  • Das Thema der Beurteilung der Unterrichtspraxis (Unterrichtsstunde) in einer der schulpraktischen Prüfungen im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung muss einen Bezug zur Theologie/Religionspädagogik aufweisen (s. SPO II § 15 Abs. 4 u. § 17 Abs.4).

 

  • Mit bestandener Zweiter Staatsprüfung sind die fachlichen Voraussetzungen zur Erteilung der Missio canonica bzw. der Vocatio erfüllt; aufgrund einer Bestätigung hierüber ist der Einsatz im Religionsunterricht der Sonderschule möglich und erwünscht. Eine Urkunde über die endgültige kirchliche Bevoll-mächtigung wird nach Übernahme in den Schuldienst bei der zuständigen Kirchenleitung beantragt.

 

  • Im Übrigen gelten für die Erteilung der Missio canonica und Vocatio die Regelungen der jeweiligen Diözesen bzw. Landeskirchen.

 

 

 

Theologie/Religionspädagogik im Grundfragenstudium und im Wahlpflichtbereich

  • 8 Semesterwochenstunden im Grundfragenstudium "Grundzüge religiöser Erfahrung und Lebensorien-tierung" im zweiten Studienabschnitt und
  • 8 Semesterwochenstunden im Wahlpflichtbereich "Religiöse Erziehung in der Sonderschule" im zweiten Studienabschnitt (akademische Teilprüfungen nach § 6 Abs. 2 der SPO I 2003),
    Religionsunterricht im Rahmen des Tagespraktikums

 

Theologie/Religionspädagogik als Erweiterungsstudium (§ 30 SPO I)

  • zusätzlich als Hauptfach oder zweites Fach (siehe im ein-zelnen § 6 Abs. 1 SPO I in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 GHPO I), die Prüfung im Erweiterungsfach kann nach der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden

 

  • Die während des ersten Studienabschnittes zu behinderten-spezifischen theologischen Fragestellungen oder der Religionspädagogik behinderter Menschen angebotenen Lehrveranstaltungen sollen bevorzugt besucht werden.
  • Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes im Seminar für Didaktik u. Lehrerbildung (Abt. Sonderschulen) beantragen die Lehramtsanwärterinnen und –anwärter bei den Kirchen die Vorläufige Unterrichtserlaubnis zum Einsatz im Religionsunterricht.

 

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe, Blumenstr. 1-7, 76133 Karlsruhe,

Tel.: (0721) 9175-403, E-Mail: Wolfgang.Koch@ekiba.de

Evangelischer Oberkirchenrat Stuttgart, Gänsheidestr. 4, 70184 Stuttgart,

Tel.: (0711) 2149-290, E-Mail:  Ralph.Gruber@elk-wue.de

Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg, Herrenstr. 35, 79098 Freiburg,

Tel.: (0761) 2188-237, E-Mail: susanne.orth@ordinariat-freiburg.de

Bischöfl. Ordinariat Rottenburg, Postfach 9, 72101 Rottenburg,

Tel.: (07472) 169-634, E-Mail: fjschnaidt@bo.drs.de

Stand: Januar 2004

 

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