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Berufliche Schulen

Berufsfachschulen
berufliche Gymnasien
Berufskollegs

 

Diese Schularten beinhalten eine Vielfalt an Bildungsgängen und Möglichkeiten zum Erwerb von Qualifikationen.

 

In all diesen genannten Schularten gehört Religionsunterricht zum Pflichtbereich und hat rechtlich seinen sicheren Platz. Er  wird zweistündig oder einstündig unterrichtet. Entsprechend der vielgestaltigen Bildungsgängen und Lerngruppen wird Religionsunterricht unterschiedlich hinsichtlich seiner Inhalte, Ziele und Methoden erteilt. Religionsunterricht versteht sich dabei als Fach, das die Lebensbezüge der jungen Erwachsenen in Schule, Beruf und Freizeit begleitet, durchdringt und reflektiert. Er öffnet den Blick für die christlichen Prägungen unserer Kultur, fördert die Fähigkeit zur Entwicklung einer eigenverantworteten Position gegenüber Glaube und Kirche in der Welt von heute, gibt Anstöße, von anderen Menschen und Kulturen zu lernen. Durch Förderung ganzheitlichen Denkens und die Vermittlung von Fach-, Handlungs-und Sozialkompetenz entspricht er den Anforderungen der Berufspädagogik.

 

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Neue Ausbildungsordnung für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten

Ab dem Schuljahr 2005/06 werden die Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten in der Erzdiözese Freiburg im Rahmen der Berufseinführung religionspädagogisch an beruflichen Schulen ausgebildet.

Die neue Ordnung ist so konzipiert, dass die Ausbildung als  „Breitbandausbildung“  für die Erteilung von katholischem Religionsunterricht in beruflichen Schulen, in allgemein bildenden Gymnasien sowie in Haupt-und Realschulen qualifiziert.

 



Wolfgang Weinzierl

Studiendirektor i. K.

Referent für berufliche Schulen

Erzbischöfliches Ordinariat

Abt. Schulen / Hochschulen

Herrenstr. 35

79098 Freiburg

Telefon: 0761 / 2188-215

 wolfgang.weinzierl@ordinariat-freiburg.de  



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