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Grundlagen des schulischen Religionsunterrichts




Im Treppenhaus des Ordinariats

Unsere Gesellschaft

ist in einem tiefgreifenden Wandel begriffen. Vieles ist im Fluss und entwickelt sich neu. Angesichts immer schnellerer Veränderungen wird Orientierung ein knappes Gut und ist daher kostbar. Aufgabe der Schule in dieser Gesellschaft wird es deshalb zunehmend sein, nicht nur Fakten, sondern auch Orientierung zu vermitteln.

Vor diesem Hintergrund möchte die Kirche Schule mitgestalten. Kinder und Jugendliche sollen fähig werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Sie müssen lernen, sich in einer Welt voller Veränderungen zu orientieren und verantwortlich zu handeln. Zu diesem schulischen Erziehungsauftrag trägt wesentlich der Religionsunterricht bei. Er ist nicht nur ein Fach unter anderen, sondern will - nicht zuletzt durch Mitgestaltung von Fest und Feier - das Schulleben und die Schulkultur prägen.

Die Fachaufsicht für den katholischen Religionsunterricht im Erzbistum Freiburg liegt bei der Abteilung Schulen / Hochschulen im Erzbischöflichen Ordinariat. Ihr zugeordnet ist  das Institut für Religionspädagogik, das den Religionsunterricht an staatlichen und kirchlichen Schulen durch Unterrichtshilfen begleitet.

 

Der Religionsunterricht ist nach dem Grundgesetze (Artikel 7, Abs. 3) und nach der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Artikel 18 )ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen.

 

Staat und Kirche tragen für dieses Schulfach gemeinsam Verantwortung. Der Religionsunterricht unterliegt als ordentliches Lehrfach der staatlichen Schulaufsicht. Der konfessionelle Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der jeweiligen Kirche erteilt.

 

Der katholische Religionsunterricht ist vom ökumenischen Geist getragen und offen für den Dialog mit Andersdenkenden. Er sucht die Kooperation mit anderen Schulfächern. Katholischer Religionsunterricht darf nur von Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden, die Besitz einer kirchlichen Beauftragung, der so genannten Missio canonica  sind.

 

 

 

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