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Missio canonica

Wer nach Abschluss des Theologiestudiums und der pädagogischen Zusatzausbildung (Referendariat) oder nach einem anderen gleichwertigen Abschluss einen Lehrauftrag als katholische Religionslehrerin / katholischer Religionslehrer in der Erzdiözese Freiburg übernimmt, muss hierzu in besonderer Weise durch den Erzbischof beauftragt werden.

Die Beantragung der Missio canonica ist jeweils erforderlich bis Januar.

Wenn bereits die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt wurde, muss der Antrag bei einer Festeinstellung in den Schuldienst dennoch erneut gestellt werden.

Diesem neuen Antrag müssen nur das Zeugnis des Zweiten Examens (Kopie) und Urkunden über eventuell seit der letzten Antragstellung veränderte Voraussetzungen (Eheschließung, Taufe eines Kindes etc.) beigefügt werden.  

Die persönliche Einladung erfolgt bis Mitte Februar. 

 

 

Mit der Beantragung der Missio canonica gibt die / der  Religionslehrer/-in das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie "in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche" beachtet.  Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird auf Antrag eine vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt.

 Antragsformular >>>

Hinweise finden Sie auch auf der Seite Aktuelles >>>

Ansprechpartner:

StD Alfons Theis

 Tel.: 0761 / 2188 - 387

-Mail: alfons.theis@ordinariat-freiburg.de

 

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Schoferstr. 2 79098 Freiburg Tel. 07 61 - 2188 -0 Fax 07 61 - 21 88 -505