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Beruf Religionslehrer/in

Die Voraussetzungen für die  einzelnen Schularten sind verschieden.

Die hier folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Beruf der Relgionslehrerin bzw. des Religionslehrers am Gymasium.

 

Für Informationen zum Beruf "Religionslehrer/in an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen finden Sie weitere Informationen hier  >>>

 

Religionsphilologen* erteilen im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit Unterricht in katholischer Religionslehre an Gymnasien, Realschulen oder Berufsbildenden Schulen bzw. an Schulen der Sekundarstufe I und/oder II. Dieser Lehrauftrag umfasst einen Teil des gesamten Unterrichtsdeputates.

In den übrigen Unterrichtsstunden werden die anderen gewählten Fächer unterrichtet, z. B.Deutsch, Mathematik u. a.

Die Kombinationsmöglichkeiten sind vom Land Baden-Württemberg vorgegeben.

Religionsphilologen stehen als Beamte im Dienst des Landes oder sind an Schulen in freier Trägerschaft oder als Religionslehrer vom Erzbistum Freiburg angestellt.

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* Mit dem Begriff "Religionsphilologe" sind jeweils Frauen und Männer gemeint. - In einem weiteren Sinn gehören zu den Religionsphilologen auch staatliche Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt- und Sonderschulen (Förderschulen), die das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre im Rahmen ihres Lehramtsstudiums gewählt und die Missio canonica erworben haben.

 

                        

Ein Beruf, der Freude macht ...

Religionsphilologen sollen Freude an pädagogischer Tätigkeit haben und sich für junge Menschen inner- und außerhalb der Schule engagieren.

Insbesondere sollen sie ihren Glauben persönlich überzeugt leben und die Bereitschaft haben, ihren Schülerinnen und Schülern etwas von ihrer eigenen Glaubensüberzeugung und Glaubenserfahrung zu vermitteln.

Sie müssen bereit sein, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen und in ihrer persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Kirche zu beachten. Die beiden letzten Gesichtspunkte müssen vor der Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis bzw. der Missio canonica durch die Stellungnahme eines eigens angesprochenen Referenzgebers (Pfarrer, Pastoraler Mitarbeiter) sichergestellt sein.

Da der Religionsunterricht in Deutschland auf einem fachlich hohen Niveau steht, ist es nötig, dass sich die Religionslehrer regelmäßig und intensiv mit den Entwicklungen der Theologie und der Religionspädagogik vertraut machen und zu entsprechenden Fortbildungen bereit sind. Erwartet wird auch die Bereitschaft zur ökumenischen Offenheit.

 

Wer eignet sich?

 

 

  • Offenheit für die Probleme und Hoffnungen heutiger Menschen;
  • Sensibilität für die Lebenssituationen junger Menschen;
  • Bereitschaft, sich auf neue Lernprozesse im theologischen und pädagogischen Wissen einzulassen;
  • geistige Offenheit für die Auseinandersetzung mit anderen Wissenschaften;
  • Fähigkeit zur Vermittlung theologischer Inhalte in zeitgemäßer Sprache und in Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler;
  • Interesse an der fächerübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern des Lehrerkollegiums;
  • Bereitschaft, aktiv an der Schulseelsorge mitzuwirken;
  • Mitgestaltung des Schullebens im Sinn christlicher Grundsätze.

 

Wie wird man Religionsphilologe?

 

Die Ausbildung erfolgt nach dem Abitur in einem Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Katholische Religionslehre entsprechend der jeweils geltenden Ausbildungs- bzw. Lehramtsprüfungsordnung. Das Fach kann mit verschiedenen anderen Unterrichtsfächern in einer Zwei- oder Drei - Fächer - Kombination verbunden werden, wobei Katholische Religionslehre als Erst-, Zweit- oder auch Drittfach gewählt wird. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht an jeder Universität bzw. Hochschule das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre studiert werden kann.

Im  Erzbistum Freiburg kann kath. Theologie in Kombination mit anderen Fächern für das Lehramt an Gymnasien an der >>> Albert-Ludwigs-Universität Freiburg studiert werden. Hier sind auch nähere Informationen über die Studiengänge, die Dauer des Studiums und sonstige Voraussetzungen abzurufen. Die geforderten Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch können, soweit sie nicht im Abiturzeugnis ausgewiesen sind, in den ersten Semestern erworben werden. Entsprechend der  geltenden Lehramtsprüfungsordnung sind Schulpraktika zu absolvieren. Das Studium wird mit der Ersten Lehramtsprüfung abgeschlossen. Nach einem Vorbereitungsdienst (Referendariat) von 18 Monaten an einem Studienseminar in Karlsruhe oder Freiburg folgt die Zweite Staatliche Lehramtsprüfung, das Assessorenexamen.

Der Weg des kirchlichen Referendariats ist dem staatlichen angeglichen. Diplomtheologinnen und -theologen bewerben sich im Frühjahr des Jahres für das im September beginnende verpflichtende Schulpraktikum und das im Januar des Folgejahres beginnende eigentliche Referendariat. Die Bewerbung ist beim jeweiligen Referat

allgemein bildende Gymnasien >>> 

oder

Berufliche Schulen >>>

des Erzbischöflichen Ordinariats

mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen >>>  einzureichen. Da sich meistens mehr Interessenten für das kirchliche Referendariat bewerben als Stellen zur Verfügung stehen, entscheidet ein Bewerbungsverfahren.

Der erfolgreiche Abschluss bildet die fachliche Voraussetzung für die Erteilung der Missio canonica.

Weitere Hinweise sowie wichtige Adressen finden Sie auch hier >>>

 

Auch das muss stimmen:

In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland besteht Studiengeldfreiheit für das Erststudium. Kosten entstehen für Lebenshaltung, Fachliteratur und Sozialgebühren. Studienförderung ist auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) möglich. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ersten Lehramtsprüfung übernimmt der Staat auf jeden Fall die Ausbildung bis zur Zweiten Lehramtsprüfung. Danach wird entschieden, ob die Übernahme in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg erfolgen kann.

Möglich ist auch die Übernahme als Religionsphilologin/-e in den Dienst einer Schule in freier Trägerschaft, beispielsweise bei der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg.   

Die Schulabteilung der Erzdiözese Freiburg kann auch Religionsphilologen in ein Angestelltenverhältnis als Religionslehrer/innen übernehmen. Dieser Weg schließt allerdings Unterricht in den übrigen Unterrichtsfächern aus. 

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