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Neues aus dem Referat für allgemein bildende Gymnasien
finden Sie regelmäßig an dieser Stelle... |


| Beförderung zum StudiendirektorMarkus Eisele vom Fürstenberg-Gymnasium Donaueschingen, Fachleiter für Katholische Religionslehre beim Regierungspräsidium Freiburg und Kirchlich Beauftragter für die allgemein bildenden Gymnasien wurde durch Urkunde des Ministerpräsidenten zum Studiendirektor befördert.
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Sprengelzuständigkeiten >>> |




Stellenausschreibung
Am Mädchengymnasium der Klosterschulen Unserer Lieben Frau in Offenburg, einem staatlich anerkannten Gymnasium mit rd. 600 Schülerinnen, ist die Stelle
der Schulleiterin / des Schulleiters (Oberstudiendirektor/in, Bes. Gr. A 16 BBesG)
zum 01. September 2011 neu zu besetzen.
Träger dieser Katholischen Freien Schule ist die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg.
Zum Text der Ausschreibung >>>




Abiturpreisträgerinnen und -preisträger 2010
Die Liste der Abiturientinnen und Abiturienten, die in diesem Frühjahr 2010 einen Abiturpreis im Kernfach Katholische Religionslehre erhalten haben,
finden Sie hier >>>
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Wir gratulieren herzlich.




Jahrestagung Rastatt 2010
für katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Gymnasien im Bereich der Erzdiözese Freiburg
Thema: Das Wort verstehen. Die Bibel - Ur-Kunde des christlichen Glaubens
Beginn: Mittwoch, 01. Dezember 2010, 15:30 Uhr
Ende: Freitag, 03. Dezember 2010, 16:30 Uhr
beim IRP - hier anklicken >>>




Besondere Einladung zur Kernfachtagung: Nutzen Sie die Chance!
"Was ist das, auferstehen von den Toten?" Mk 9, 10
Fortbildungsveranstaltung für Lehrerinnen und Lehrer der Kursstufe an allgemein bildenden Gymnasien in den Fächern Evangelische und Katholische Religionslehre.
Die vier Regierungspräsidien veranstalten im Einvernehmen mit den vier Kirchenleitungen eine Fortbildungsveranstaltung für Lehrkräfte in den Fächern Evangelische und Katholische Religionslehre. Die Tagung richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die Kernfachkurse durchführen, planen oder die Einrichtung eines Kernfachkurses an ihrer Schule anstreben.
Beginn: Donnerstag, den 28.10.2010, 9:00 Uhr
Ende: Freitag, den 29.10.2010, 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Haus der Kirche - Evangelische Akademie Baden,
Bad Herrenalb
www.ev-akademie-baden.de
Näheres hier >>>




Abiturthemen 2011 und 2012:

2011 - Schwerpunktthemen Neigungsfach:
Die Aufgaben (A - D) werden folgenden Unterrichtseinheiten entnommen:
A/B UE Die Frage nach Gott
C/D UE Gerechtigkeit - Lebensprinzip der Gesellschaft
Unterricht im zweistündigen Fach:
Im zweistündigen Fach sind vier Unterrichtseinheiten zu unterrichten, wobei zwei von ihnen aus folgenden Schwerpunktthemen vorzusehen sind:
1. UE Die Frage nach Gott
2. UE Gerechtigkeit - Lebensprinzip der Gesellschaft
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2012 - Schwerpunktthemen Neigungsfach:
Die Aufgaben (A – D) werden folgenden Themen entnommen:
A/B Jesus Christus
C/D Mensch sein
Unterricht im zweistündigen Fach
Im zweistündigen Fach sind vier Unterrichtseinheiten zu unterrichten, wobei zwei von ihnen aus folgenden Schwerpunktthemen vorzusehen sind:
1. Thema Jesus Christus
2. Thema Mensch sein.
. Hingewiesen wird auf den Grundsatz aus dem Bildungsplan 2004 (S.50), wonach die Gestaltung der verpflichtenden Themen sowie der verbleibenden Unterrichtszeit inhaltlich und organisatorisch durch den kirchlich genehmigten Bildungsplan der Kursstufe vom 23. August 2001 festgelegt wurde. – vgl. Ergänzende Hinweise zum Schwerpunktthemenerlass für die Abiturprüfung 2012
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EPA-Infos >>>




Kernfach Religionslehre - Voraussetzungen
Hinweis auf Abitur: Kernfach-Ausschlussbedingungen
Diese Bestimmungen sind im Leitfaden nicht explizit ausgeführt.
Religionslehre kann nach der NGVO nur dann als Kernfach (vierstündig) - "Neigungsfächer" gibt es nicht mehr - belegt werden, wenn in Klasse 11 (G9) bzw. 10 (G8) ebenfalls Religion belegt wurde (§ 2 Abs. 6). Das ist ein "hartes" Ausschlusskriterium. Die Ersatzmöglichkeit "Feststellungsprüfung" (§ 19 Abs. 2 Punkt 3) besteht - eben wegen der Vorgabe von § 2 - nur in Bezug auf die Wahl als mündliches Prüfungsfach im zweistündigen Kurs.
Konfessionsfremder Besuch von Religion ist mit Zustimmung der aufnehmenden Religionsgemeinschaft möglich (§ 11 Abs. 2) und steht einer Abiturprüfung nicht im Wege (§ 19 Abs. 2 Punkt 3 Satz 3).




Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation
Zwölf (Vorjahr 14) Gymnassien haben zum Schuljahr 2010/11 einen Antrag gestellt, den Religionsunterricht in bestimmten Klassen für einen Zweijahreszeitraum (Standardzeitraum) in konfessionell-koooerativer Form nach der geltenden Vereinbarung der Kirchen in Baden-Württemberg zu erteilen.
Vereinbarungstext >>>




Abiturpreisbedingungen im Neigungsfach KRL
Auch in diesem Jahr wird das Erzbischöfliche Ordinariat sehr gute Abiturleistungen im Neigungsfach KRL mit einem Abiturpreis auszeichnen. Die Meldung der sehr guten Abschlüsse im Neigungsfach muss durch die Lehrkraft rechtzeitig erfolgen.
Bedingungen für Abiturpreis >>>




Diesjährige Preisverleihung im Wettbewerb Christentum und Kultur durch Erzbischof Dr. Robert Zollitsch
zum Pressebericht (mit Fotos) >>>




Zum Schuljahr 2009/10: Brief an alle gymnasialen Religionslehrer/-innen
Zum Wortlaut des Briefes >>>
Schreiben an die Schulleitungen >>>




Doppel - Abitur 2012
Hinweise aus dem Ministerium >>>




Termine der Rastatt - Tagungen der kommenden Jahre
01.12. bis 03.12.2010
23.11. bis 25.11.2011
28.11. bis 30.11.2012
20.11. bis 22.11.2013
26.11. bis 28.11.2014
18.11. bis 20.11.2015
Weitere Infos jeweils beim IRP Freiburg >>>




Konfessionell-kooperativ erteilter RU:
Hinweise und Links zur Antragstellung >>>




Liste der Kirchlich Beauftragten Fachberater/innen >>>




Preisträger/-innen des Abiturpreises 2009 - Kath.Religionslehre
Die Liste der Preisträger/-innen des Neigungsfachpreises 2009 finden Sie
hier >>>
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Voraussetzungen für den Neigungsfach-Preis >>>




Religionsunterricht und Ethik
Wortlaut der gemeinsamen Informationen des Kultusministeriums sowie der evangelischen Kirchen und katholischen Diözesen in Baden-Württemberg zum evangelischen und katholischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen für Schulleitungen
Text >>>




Verfahren Abiturthemen 2012
Im Blick auf die beim Abitur 2012 aufeinander treffenden G8- und G9-Kursstufen (Doppeljahrgang-Abitur) wurde im Gespräch der Gymnasialreferenten der vier Kirchen mit Herrn Ministeralrat Reinhart vom Ministerium folgende verbindliche Regelung getroffen:
Gültig und juristisch bindend ist der Bildungsplan 2004. Er ist sowohl vom Kultusministerium als auch von den Kirchen genehmigt worden.
Da der Bildungsplan 2004 in den Fächern Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre für die Kursstufe (2-stündig und 4-stündig) jeweils drei wechselnde Themenpaare als „Verbindliche Themenfelder“ und einen Rückverweis auf den Kursstufenplan 2001 (vgl. Bildungsplan S. 50) enthält, ist dieser Rückverweis Bestandteil des genehmigten Plans.
Für die Praxis bedeutet dies, dass für die Abiturthemen 2012 dem bisherigen Turnus folgend für katholische Religionslehre das Themenpaar „Jesus Christus“ und „Mensch sein“ veröffentlicht vorgegeben wird. Die Fachleute der Abitur- und Standardkommissionen werden aus dem Kursstufenplan 2001 und dem Bildungsplan 2004 Schwerpunktthemen („Schnittmengen“) erarbeiten, die rechtzeitig im Abiturerlass veröffentlicht werden.
Mit dem Abitur 2012 ist die Zusammenführung von G8 und G9 in der Kursstufe abgeschlossen. Ab Schuljahr 2011/12 gilt für die dann folgenden Abiture ausschließlich der Bildungsplan 2004.
Über eventuell bis dahin wieder anstehende neue Bildungspläne können wir heute nichts aussagen.



Kursstufe: Wechsel von Ethik nach Religion zum Halbjahr ?
Ein Schüler möchte während der Kursphase vom Ethikunterricht in den Religionsunterricht überwechseln.
Ist dies möglich ?
An sich gilt der Grundsatz, dass bereits für die erste ]ahrgangsstufe eine vollständige und korrekte Kurswahl vorzulegen ist und dass im - beschriebenen, engen-Rahmen eine Nachwahl nur für die zweite ]ahrgangsstufe möglich ist.
Für das Verhältnis Religionslehrel Ethik gilt aber eine Sonderregelung. Nach § 100 Abs. 3 SchG ist die Abmeldung vom Religionsunterricht zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig. Dies wird so interpretiert, dass der halbjährliche Wechsel auch umgekehrt möglich ist.
So heißt es in der Verwaltungsvorschrift zur Teilnahme am Ethikunterricht:
»Der Austritt aus dem Ethikunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres und nur, wenn anschließend Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach besucht wird, zulässig.«
Der Schüler kann also zum Schulhalbjahr in den Religionsunterricht überwechseln.
Aus: SchulVerwaltung BW 1/2007




Gymnasium: Kirchlich Beauftragte für den Religionsunterricht ab Schuljahr 2004/05
Liste der kirchlichen Beauftragten allgemein bildende Gymnasien >>>



Genehmigte Unterrichtswerke für den kath. Religionsunterricht
Liste hier >>>



| Ihr zuständiger Referent im Erzbischöflichen OrdinariatAlfons Theis, StD
Dipl. - Theol.
alfons.theis@ordinariat-freiburg.de
Tel. 0761/2188 - 387
Fax 0761/2188 - 76387 |




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