Erbbaurecht
"Wir haben etwas gegen Baulandpreise, die ins Uferlose steigen":
Günstiges Bauland nach dem Erbbaurecht:
Bauland nicht kaufen, sondern langfristig pachten:
so wird der Hausbau bezahlbar.
Erbpachtland ist Ihr persönlicher Besitz:
Sicherheit über Generationen.
Häuser auf Erbpachtland werden steuerlich genauso behandelt wie auf Kaufgrundstücken:
Alle Vorteile, keine Nachteile.
Das Haus kann vererbt oder verkauft werden:
Der Pachtvertrag ändert sich nicht beim Besitzerwechsel.
Der Pachtzins ist unabhängig von allen Wertsteigerungen des Grundstücks.
Überschaubare, günstige Kosten auch in Zukunft.
In der Erzdiözese Freiburg gilt:
Familien mit Kindern bis zu 80% Nachlass während der ersten sieben Jahre.
Das Erbbaurecht wurde in Deutschland bereits 1919 gesetzlich verankert, um
auch Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit zur Eigentumsbildung
zu geben. In den zurückliegenden Wohlstandsjahren ist diese Form der
Grundstücksnutzung dann anscheinend etwas in Vergessenheit geraten. Das
erklärt vielleicht, warum heute selbst unter Fachleuten der
Wohnungswirtschaft und Baufinanzierung zahlreiche Fehlinformationen über
das Erbbaurecht kursieren.
Erbpacht ist kein Besitz zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere
Form als der
Grundstückskauf. Eben mit dem Vorteil, keinen Kaufpreis aufbringen zu
müssen und dadurch die verfügbaren Mittel in den Hausbau investieren zu
können. Steuerlich wird das Haus auf dem Erbbaugrundstück
selbstverständlich genauso behandelt wie auf einem Kaufgrundstück. Auch
für die Vergabe von Baudarlehen gelten im Prinzip gleiche Kriterien.
Gutinformierte und kundenorientierte Kreditinstitute werden das bestätigen
können.
Eventuelle Vorbehalte gegen das Erbbaurecht sind ausschließlich
emotionaler Natur. Rein sachlich betrachtet, spricht nichts dagegen, aber
sehr viel dafür. In den letzten Jahrzehnten haben vor allem die Kirchen
Erbpachtland zur Verfügung gestellt. Alle Erfahrungen, die dabei gesammelt
wurden, sprechen eindeutig dafür, in Zukunft verstärkt die Möglichkeiten
des Erbbaurechts zu nutzen.
Wenn kein Baugrundstück gekauft werden muss, reicht das Einkommen vieler
Familien zur soliden Finanzierung eines Eigenheims. Die Erzdiözese
Freiburg gewährt Erbbaurechte zu 4% des heutigen Grundstückswertes. Auf
sieben Jahre ermäßigt sie den Erbpachtzins für jedes minderjährige Kind um
20%, höchstens jedoch um 80%.
Die Kirche kennt ihre soziale Verantwortung und handelt entsprechend. Sie
nimmt ihre Aufgaben in unserer Gesellschaft ernst und unterstützt
insbesondere den Wohnungsbau für Familien mit Kindern. So werden in der
Erzdiözese Freiburg über 6.000 Erbbaurechte verwaltet, von denen rund
1.000 erst in den letzten Jahren neu bestellt wurden.
Sind Sie auf der Suche nach einem Bauplatz und haben wir Ihr Interesse
geweckt? Dann sind unsere aktuellen im Erbbaurecht zu vergebenden
Bauplätze genau das Richtige für Sie. Klicken Sie sich rein unter
Bauplätze zur Vergabe im Erbbaurecht
und informieren Sie sich in aller Ruhe.
Oder setzen Sie sich direkt per e-mail in Verbindung mit
Abteilung X - Liegenschaften und diözesane Stiftungen -
im Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg
(liegenschaften@ordinariat-freiburg.de)
oder mit der Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei Heidelberg
(kirchenschaffnei@kath-hd.de).
Die Schwäbisch Hall Stiftung hat das Erzb. Ordinariat Freiburg im Rahmen des Wettbewerbs "Innovatives Erbbaurecht" im Jahr 1998 ausgezeichnet. Näheres können Sie hierüber erfahren unter Auszeichnung Schwäbisch Hall Stiftung