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Erbbaurecht


"Wir haben etwas gegen Baulandpreise, die ins Uferlose steigen":

Günstiges Bauland nach dem Erbbaurecht:

Bauland nicht kaufen, sondern langfristig pachten:

so wird der Hausbau bezahlbar.

 

Erbpachtland ist Ihr persönlicher Besitz:

Sicherheit über Generationen.

 

Häuser auf Erbpachtland werden steuerlich genauso behandelt wie auf Kaufgrundstücken:

Alle Vorteile, keine Nachteile.

 

Das Haus kann vererbt oder verkauft werden:

Der Pachtvertrag ändert sich nicht beim Besitzerwechsel.

Der Pachtzins ist unabhängig von allen Wertsteigerungen des Grundstücks.    

Überschaubare, günstige Kosten auch in Zukunft.

 

In der Erzdiözese Freiburg gilt:

Familien mit Kindern bis zu 80% Nachlass während der ersten sieben Jahre.

 

 

 


Das Erbbaurecht wurde in Deutschland bereits 1919 gesetzlich verankert, um

auch Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit zur Eigentumsbildung

zu geben. In den zurückliegenden Wohlstandsjahren ist diese Form der

Grundstücksnutzung dann anscheinend etwas in Vergessenheit geraten. Das

erklärt vielleicht, warum heute selbst unter Fachleuten der

Wohnungswirtschaft und Baufinanzierung zahlreiche Fehlinformationen über

das Erbbaurecht kursieren.

Erbpacht ist kein Besitz zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere

Form als der

Grundstückskauf. Eben mit dem Vorteil, keinen Kaufpreis aufbringen zu

müssen und dadurch die verfügbaren Mittel in den Hausbau investieren zu

können. Steuerlich wird das Haus auf dem Erbbaugrundstück

selbstverständlich genauso behandelt wie auf einem Kaufgrundstück. Auch

für die Vergabe von Baudarlehen gelten im Prinzip gleiche Kriterien.

Gutinformierte und kundenorientierte Kreditinstitute werden das bestätigen

können.

Eventuelle Vorbehalte gegen das Erbbaurecht sind ausschließlich

emotionaler Natur. Rein sachlich betrachtet, spricht nichts dagegen, aber

sehr viel dafür. In den letzten Jahrzehnten haben vor allem die Kirchen

Erbpachtland zur Verfügung gestellt. Alle Erfahrungen, die dabei gesammelt

wurden, sprechen eindeutig dafür, in Zukunft verstärkt die Möglichkeiten

des Erbbaurechts zu nutzen.

Wenn kein Baugrundstück gekauft werden muss, reicht das Einkommen vieler

Familien zur soliden Finanzierung eines Eigenheims. Die Erzdiözese

Freiburg gewährt Erbbaurechte zu 4% des heutigen Grundstückswertes. Auf

sieben Jahre ermäßigt sie den Erbpachtzins für jedes minderjährige Kind um

20%, höchstens jedoch um 80%.

Die Kirche kennt ihre soziale Verantwortung und handelt entsprechend. Sie

nimmt ihre Aufgaben in unserer Gesellschaft ernst und unterstützt

insbesondere den Wohnungsbau für Familien mit Kindern. So werden in der

Erzdiözese Freiburg über 6.000 Erbbaurechte verwaltet, von denen rund

1.000 erst in den letzten Jahren neu bestellt wurden.

Sind Sie auf der Suche nach einem Bauplatz und haben wir Ihr Interesse

geweckt? Dann sind unsere aktuellen im Erbbaurecht zu vergebenden   

Bauplätze genau das Richtige für Sie. Klicken Sie sich rein unter

Bauplätze zur Vergabe im Erbbaurecht

und informieren Sie sich in aller Ruhe.

 

Oder setzen Sie sich direkt per e-mail in Verbindung mit

Abteilung X - Liegenschaften und diözesane Stiftungen -

 im Erzbischöflichen Ordinariat  Freiburg

  (liegenschaften@ordinariat-freiburg.de)

 oder mit der Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei Heidelberg

  (kirchenschaffnei@kath-hd.de).

    

Die Schwäbisch Hall Stiftung hat das Erzb. Ordinariat Freiburg im Rahmen des Wettbewerbs "Innovatives Erbbaurecht" im Jahr 1998 ausgezeichnet. Näheres können Sie hierüber erfahren unter Auszeichnung Schwäbisch Hall Stiftung

Schoferstr. 2 79098 Freiburg Tel. 07 61 - 2188 -0 Fax 07 61 - 21 88 -505