Die Mitglieder des Domkapitels werden vom Erzbischof ernannt, abwechselnd einmal mit und einmal ohne Befragung bzw. Zustimmung des Domkapitels. Rechtliche Grundlagen sind das Kirchenrecht und das Badische Konkordat von 1932.
Aufgaben des Domkapitels sind ...
| Weihbischof Dr. Paul Wehrle
Bischofsvikar für Hochschulen und Hochschulpastoral |
| Monsignore Wolfgang Sauer
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Leiter der Abteilung "Weltkirche" im Erzbischöflichen Ordinariat
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| Weihbischof Dr. Bernd Uhl
Bischofsvikar für die Caritas |
| Monsignore Dr. Eugen Maier
Leiter der Abteilung "Weiterbildung" im Erzbischöflichen Ordinariat und Direktor des Instituts für pastorale Bildung |
| Weihbischof Rainer Klug
Bischofsvikar für das Ordenswesen |
| Dr. Fridolin Keck
Generalvikar |
| Andreas Möhrle
Leiter der Abteilung Seelsorge im Erzbischöflichen Ordinariat sowie Rektor des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes |
| Dr. Peter Kohl
Leiter der Abteilung Seelsorge-Personal im Erzbischöflichen Ordinariat |
| Dr. Axel Mehlmann
Leiter der Abteilung Schulen / Hochschulen im Erzbischöflichen Ordinariat sowie Direktor des Instituts für Religionspädagogik |